Was sagt die Studienordnung über dieses Praktikum?
PRAK – Berufspraktikum PR 4 P 150 h (4 Wochen) 5 LP
Modulprüfung: Unbenoteter Praktikumsbericht
Qualifikationsziele/Lernergebnisse/Kompetenzen
Die Studierenden:
- haben Kenntnis von Berufsfeldern, Zugangskriterien und Anforderungsprofilen.
- erwerben technisch-praktische Erfahrungen und Fertigkeiten im Bereich der Medienarbeit respektive der Kultur- und Wissensvermittlung oder der angewandten Sprachwissenschaft.
- können theoretische, historische und systematische Kenntnisse in praktische Arbeitsabläufe integrieren.
- können ihre Erfahrungen als case studies abstrahieren und präsentieren.
- können die aus der Übung gewonnen Erkenntnisse in das Praktikum einbringen.
Inhalte:
- Überblick über Praxisfelder, Berufsrollen und Beschäftigungsmöglichkeiten von Germanistinnen und Germanisten im Bereich der Medien, der Kultur- und Wissensvermittlung (Lektorat, Feuilleton, Redaktion, Kulturmanagement, Erwachsenenbildung etc.) und der angewandten Sprachwissenschaft
- Mitarbeit in einer Medienredaktion, einer Institution der Kultur- und Wissensvermittlung, einer Institution der angewandten Sprachwissenschaft etc. mit Blick auf die Spezifika des entsprechenden Tätigkeitsfeldes
- Berufsorientierung, Fokussierung von Kernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen
Zugangsvoraussetzungen: Keine
Empfohlene Teilnahmevoraussetzung(en) für das Modul: erfolgreicher Abschluss von Modul 1-8
Unterrichtssprache(n) und Prüfungssprache(n): Deutsch
Häufigkeit des Angebots: jedes Semester
Soweit die Studienordnung. Wie aber gestaltet sich das in der Praxis?
Wie lange dauert das Praktikum?
Der Zeitrahmen umfasst im Regelfall 4 Wochen Vollzeitarbeit = 150 Arbeitsstunden.
Auch ein 8-wöchiges Halbtagspraktikum kann angerechnet werden, sofern Sie dabei ebenfalls auf 150 Arbeitsstunden kommen. Nicht möglich ist es dagegen, länger erstreckte Teilzeittätigkeiten (z.B. einen mehrjährigen Werkstudierendenvertrag mit wenigen Wochenstunden) als Praktikum anzuerkennen, ebenso wenig Arbeiten auf Abruf (etwa für Online-Firmen) oder Minijobs.
Welche Tätigkeitsbereiche kommen konkret in Frage?
Das Praktikum sollte einen Bezug zum Studium bzw. zum Berufsbild Germanistik aufweisen, also einen spezifischen Umgang mit Sprache und deutschsprachigen Texten erfordern (was etwa bei der Börsendaten-Aufbereitung für ein Finanzinfo-Online-Portal o. Ä. nicht der Fall ist, weshalb wir uns vorbehalten, solche Praktika nicht anzuerkennen).
Typische Tätigkeitsbereiche wären: Verlage, Buchhandlungen, Literaturinstitutionen/Akademien, Theater, Literaturhäuser, Kulturinstitute, Radio-/TV-/Online-Redaktionen, Stiftungen und Organisationen mit Sprach- und Kulturbezug (darunter auch Volkshochschulen) beziehungsweise Sprachgesellschaften und Sprachinstitutionen sowie angewandtes Sprechtraining.
Innerhalb der jeweiligen Institution oder Firma kommt es darauf an, dass das Praktikum ausreichend sprachbezogene Tätigkeiten enthält, etwa redaktionelle Arbeit (Textrecherche, Texte redigieren und verfassen), und diese in der Praktikumsbescheinigung auch entsprechend aufgeführt sind. Bei einem Theater etwa ist ein Praktikum sehr gut geeignet, wenn Sie z.B. bei der Dramaturgie assistieren; nicht dagegen, wenn Sie den Kostümfundus beaufsichtigen.
Wenn Sie sich mit Blick auf Ihr Praktikumsvorhaben unsicher sind, ob das Praktikum anerkannt werden kann, wenden Sie sich gerne an die Studienfachberatung oder direkt an den Modulbeauftragten (Dr. Johannes Ullmaier).
Hinweis: Sämtliche Schulpraktika oder sonstige Praktika, die im Rahmen des B.Ed. oder M.Ed. zu absolvieren sind, kommen für dieses B.A.-Praktikumsmodul nicht in Frage.
Was muss vor dem Praktikum erledigt werden?
Für Studierende der Germanistik ist es unbedingt empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig neben dem Studium schon um Praktika zu kümmern, denn auf diese Weise sammeln Sie Berufserfahrung und knüpfen bereits erste, womöglich später wichtige Kontakte zur Arbeitswelt.
Formal genügt es, das Praktikum im entsprechenden Modul auf Jogustine anzumelden.
Hinweis: Einige Institutionen verlangen vor Gewährung eines Praktikumsplatzes eine offizielle Bestätigung, dass das Praktikum Teil des Studiums ist. Eine solche Bestätigung von Institutsseite erhalten Sie auf Anfrage per Mail beim Studienbüro (Manuela Röhr oder Jan Schubert) oder beim Praktikumsbeauftragten (Dr. Johannes Ullmaier).
Wann meldet man das Praktikum am besten an?
Das Praktikum während des Semesters zu absolvieren, ist praktisch kaum möglich. Die gängigen Abgabefristen zum Semesterende gelten daher beim Praktikumsbericht nicht. Im Idealfall absolvieren Sie Ihr Praktikum in den Semesterferien und melden sich vorher, also im selben Semester, für den Praktikumsbericht bei Jogustine an. Da aber oft nicht sicher vorherzusagen ist, wann und ob ein Praktikum tatsächlich stattfinden kann, werden die Anmelde- und Abgabefristen in diesem Modul kulanter gehandhabt als in allen anderen. So können Sie einen kurzfristig erhaltenen Praktikumsplatz gegebenenfalls auch noch zu Beginn des folgenden Semesters anmelden.
Was ist nach dem Praktikum noch zu erledigen?
Der Praktikumsbericht muss abgefasst und zusammen mit den übrigen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Bis wann?
Die offizielle Einreichungsfrist beträgt zwei 2 Wochen nach Praktikumsende. Sie sollte nach Möglichkeit eingehalten werden. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass das nicht immer möglich ist (zumal, wenn die Praktikumsbescheinigung nicht rechtzeitig vorliegt). Wie bei der Anmeldung wird daher auch zeitlich kulant verfahren. Wir bitten aber, schon in Ihrem eigenen Interesse, die Unterlagen so bald wie möglich nach dem Praktikumsabschluss einzureichen, damit sie auch so bald wie möglich bearbeitet und zertifiziert werden können.
Was ist konkret einzureichen?
Das Modul wird mit einem unbenoteten schriftlichen Praktikumsbericht abgeschlossen. Das bei Frau Röhr einzureichende Gesamtdokument besteht dementsprechend – in dieser Reihenfolge – aus:
1) Deckblatt
2) Praktikumsbescheinigung
3) Praktikumsbericht
4) Eigenständigkeitserklärung
Alle notwendigen Dokumentvorlagen für Ihr Praktikum finden Sie hier.
Die Praktikumsbescheinigung wird von der Praktikumsstelle ausgegeben und Ihnen nach Ablauf Ihrer Kernzeit ausgestellt. Auch diese finden Sie hier.
Was sollte Ihr Bericht enthalten?
In dem Bericht sollten Inhalt und Verlauf des Praktikums geschildert werden. Zudem soll er die Praktikumsgestaltung und Praktikumsumsetzung sowie die persönliche Entwicklung (erworbene/entwickelte/veränderte Kompetenzen, Erfahrungen, Einstellungen) dokumentieren und reflektieren. Dafür ist es hilfreich, bereits während des Praktikums mit der Dokumentation zu beginnen.
Wie umfangreich sollte der Bericht sein?
- zwei Seiten. Dokumentation und Arbeitsproben können dem Bericht als Anhang beigefügt werden. Sie zählen bei der Seitenzahl nicht mit.
Welche Formalien und Standards sind zu beachten?
Formal orientiert sich der Bericht an der Gestaltung von Modulprüfungshausarbeiten. Zudem sollte er den dispositionellen, orthographischen und stilistischen Basisanforderungen offizieller berufsbezogener Kommunikation genügen. (Tut er das nicht, wird das Praktikum nicht anerkannt.)
Wie sollte der Bericht eingereicht werden?
Der Bericht muss in Printversion abgegeben werden. Entweder im Sekretariat, in den Institutsbriefkasten oder per Post.
An wen wird der Bericht gesendet?
an Frau Manuela Röhr:
Philosphicum, Zi. 01-511
Telefon: 06131 39-22760
Fax: 06131 39-23366
E-Mail: studienbuero-dtinst@uni-mainz.de
Postanschrift:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
FB 05 - Philosophie und Philologie
Deutsches Institut
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz
Was geschieht nach der Abgabe?
Die Einreichung wird dem Modulbeauftragten zugesandt, der sie möglichst bald prüft und ggf. zertifiziert. Das kann ein paar Tage dauern. In aller Regel sollten Sie die Absolvierung des Moduls in JOGU-StINe wenig später angezeigt sehen.
