Master of Education Deutsch (Lehramt an Gymnasien)

Bitte beachten Sie, dass zum SoSe 2024 neue Prüfungsordnungen im M.Ed. Deutsch (1. und 2. Hauptfach) eingeführt werden. Alle Neueinschreiber, Hochschulwechsler und auch Fachwechsler (d.h. auch Studierende, die ihr anderes Fach wechseln!) werden automatisch auf die PO von 2024 eingeschrieben.

Studienkompasse Master of Education Deutsch

Verlaufspläne Master of Education Deutsch

Modulhandbücher Master of Education Deutsch

Prüfungsordnungen Master of Education Deutsch

 

Wichtige Informationen zu den M.Ed.-Modulen 14 und 15 (PO 2011/12 & 2015/16):

Bitte unbedingt beachten:
Für die Module 14 und 15 gilt: Eine Modulprüfung muss eine Hausarbeit, die andere Modulprüfung muss eine mündliche Prüfung sein. Die Prüfungsform (Hausarbeit oder mündliche Prüfung) ist von der Entscheidung abhängig, ob die Masterarbeit in Literatur- oder in Sprachwissenschaft oder in einem anderen Fach als Deutsch geschrieben werden soll.

Die mündliche Prüfung besteht jeweils zur Hälfte aus einem literatur- und einem sprachwissenschaftlichen Teil und wird gemeinsam durch jeweils eine/n Prüfer/in aus den beiden Fachteilen durchgeführt.

1. Wird die Masterarbeit in Sprachwissenschaft geschrieben, muss in Modul 14 eine Hausarbeit als Modulprüfung geschrieben und in Modul 15 die mündliche Prüfung angemeldet werden.
Der literaturwissenschaftliche Teil der mündlichen Prüfung ist seminargebunden (betrifft SFAL/HADL* oder SFNL/HNDL*), der/die Prüfer/in dieses Teils ist der/die Seminarleiter/in.
Der sprachwissenschaftliche Teil der mündlichen Prüfung wird frei mit dem/r sprachwissenschaftlichen Prüfer/in vereinbart (der/die Prüfer/in wird frei gewählt).

2. Wird die Masterarbeit in Literaturwissenschaft geschrieben, muss in Modul 15 eine Hausarbeit als Modulprüfung geschrieben und in Modul 14 die mündliche Prüfung angemeldet werden.
Der sprachwissenschaftliche Teil der mündlichen Prüfung ist seminargebunden (betrifft STHE/HTHE* oder SSYS/HSYS*), der/die Prüfer/in dieses Teils ist der/die Seminarleiter/in.
Der literaturwissenschaftliche Teil der mündlichen Prüfung wird thematisch frei vereinbart (der/die Prüfer/in dieses Teils wird vom Studierenden frei gewählt).

3. Wird die Masterarbeit nicht in Deutsch geschrieben, besteht die Wahl, ob in Modul 14 oder Modul 15 eine mündliche Prüfung als Modulprüfung abgelegt wird. Im jeweils anderen Modul wird eine Hausarbeit als Modulprüfung geschrieben. Auch in diesem Fall besteht die mündliche Prüfung aus einem literatur- und einem sprachwissenschaftlichen Teil.

Für die Modulprüfungen in den Modulen 14 und 15 melden Sie sich wie für alle anderen Modulprüfungen Ihres Studiums online während der Prüfungsanmeldephasen in CampusNet/Jogustine an.

Der konkrete Termin der mündlichen Prüfung wird mit den Dozenten vereinbart

Bitte teilen Sie zusätzlich zur Prüfungsanmeldung in Jogustine mindestens 2 Wochen vor dem eigentlichen Prüfungstermin Frau Röhr die konkreten Prüfungsdaten (Prüfer, Termin, Ort) und das genaue Modul (14 oder 15) der mündlichen Prüfung per Mail mit, damit das Landesprüfungsamt (nicht HPL!) rechtzeitig über die Prüfung informiert und eingeladen werden kann.

* Die Kurse HADL, HNDL, HTHE und HSYS sind Bestandteil der neuen PO ab 2015/16.